Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden & Lehrer

(nachfolgend die „AGB“) Letzte Änderung 01.05.2022


Die Lernwerkstatt vermittelt Nachhilfelehrer für alle Schulfächer sowie Trainer für die Persönlichkeitsentwicklung, um die Erfolgschancen maximal zu erhöhen. Wir versuchen auf jeden Schüler individuell einzugehen und ein passendes Angebot für die persönlichen Herausforderungen anbieten zu können.


Diese AGBs gelten für alle Kunden (Lehrer, Schüler, Eltern, Vereine, Unternehmen usw.) und die damit entstandenen Dienstleistungen (Wissensvermittlung, Training, Vermittlung von Dienstleistern). Sie regeln die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Beauftragten (Vermittler/Vermittelten).

Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten nicht als Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und der Lernwerkstatt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Lernwerkstatt diesen schriftlich zugestimmt hat.

Die Bestimmungen der AGBs können von Lernwerkstatt jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.


  1. Tätigkeit
    • Die Lernwerkstatt, Landstr. 79, 4020 Linz, vermittelt Wissen an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
    • Die Lernwerkstatt Linz vermittelt Nachhilfelehrer und Trainer an Schüler/Lehrlinge/Eltern/Firmen („Kunden“) als Dienstleister zum Zwecke der  „Wissensvermittlung“ unter dem Gewerbe „Vermittlung von Dienst- und Werkverträgen“.
    • Unter Wissensvermittlung fällt Nachhilfeunterricht sowie Trainings (Coachings, Mentoring), z. B. Nachhilfeunterricht, Lernanalyse, Lerntechniktrainings, Konzentrationstraining, Stressbewältigung, Vorträge, Workshops, Kurse etc.
    • Sabrina Fleisch bietet im Namen der Lernwerkstatt (Linz) Wissensvermittlung (Trainings, Coachings etc.) an.
  1. Räumlichkeiten
    • Der Nachhilfeunterricht bzw. die Wissensvermittlung wird, wenn nichts Weiteres vereinbart worden ist, in der Landstraße 79, 4020 Linz.
    • Gegen Bezahlung (Verrechnung der Anfahrtszeit) kann die Wissensvermittlung auch beim Schüler zuhause, in der Firma oder in sonstigen Räumlichkeiten stattfinden.
    • Die Nachhilfe kann auch jederzeit online stattfinden.
  1. Öffnungszeiten
    • Die Nachhilfestunden können jederzeit abgehalten werden. Räumlichkeiten werden dafür 24/7 zur Verfügung gestellt. Immer, wenn ein Kunde („Schüler, Eltern, Lehrlinge, Firmen etc.“) nachfragt und ein Nachhilfelehrer Zeit hat, können Stunden vereinbart werden.
  1. Selbständige Nachhilfelehrer („Trainer/Wissensvermittler“)
    • Der Nachhilfelehrer ist selbstständig, muss selbst die Einnahmen versteuern und Rechnungen stellen. Wir garantieren nicht für eine monatliche Anzahl an Schülern oder Stunden.
    • Der Lehrer gestaltet den Unterricht nach eigenem Ermessen und verwendet eigene Betriebsmittel wie Bücher, Laptop, Headset und Unterlagen.
    • Die Nachhilfelehrer/Trainer entscheiden selbst, ob sie Kundenaufträge annehmen wollen.
  1. Abwerbeverbot
    • Kunden machen sich strafbar, wenn sie vermittelte Nachhilfelehrer der Lernwerkstatt dazu verleiten, ohne die Lernwerkstatt zu unterrichten und zu bezahlen.
    • Die Lehrer haben in einer eigenen Vermittlungsvereinbarung zugestimmt, nicht privat oder auf eigene Rechnung, ohne Abgabe einer dafür vorgesehenen Provision, zu arbeiten und ihr Wissen zu vermitteln. Dies wird mit 4.500 € pro Schüler bestraft sowie mit beidseitiger Schadensersatzforderung.
    • Dies gilt während der gemeinsamen Arbeit, sowie drei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.
  1. Terminkoordination
    • Der Nachhilfelehrer entscheidet gemeinsam mit dem Kunden über die Nachhilfetermine.
    • Die Termine sowie etwaige Terminkorrekturen werden seitens des Nachhilfelehrer selbständig koordiniert.
    • Der Nachhilfelehrers vereinbart selbst mit dem Schüler Dauer, Ort und Häufigkeit. Dies hat zeitig zu erfolgen.
  1. Preise
    • Es gelten die aktuellen Preise auf der Homepage. Die aktuelle Preisliste hängt auch im Institut aus.
    • Sollten anderer Preise gelten, werden diese in einer angemessenen Nachfrist auf der Website veröffentlicht.
    • Sonderangebote per Mail sind gültig bis zur genannten Frist.
    • Nachhilfelehrer sind nicht berechtigt, Preise frei nach dem eigenen Ermessen zu verlangen, ohne sich mit dem Nachhilfevermittler (Lernwerkstatt) kurzzuschließen, um ein geeignetes Außenbild zu ermöglichen und Kunden nicht zu verwirren oder zu benachteiligen.
    • Wir behalten uns Preisänderungen vor.
  1. Absagen
    • Kurzfristig abgesagte Stunden werden verrechnet. Vereinbarte Stunden müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden.
    • Die Verrechnung obliegt dem beauftragten Lehrer.
    • Im Sinne der Kulanz, stimmt der Lehrer zu, dem Kunden entgegenzukommen, um den Ruf der Lernwerkstatt nicht zu gefährden.
  1. Abrechnung
    • Die Rechnungen werden immer zum Monatsanfang (01.,02.) für das Vormonat per Mail versendet. Es wird die Gesamtanzahl an Stunden in Rechnung gestellt.
    • Sollte es unpraktisch sein, können auch 2 oder 3 Monate gesamt verrechnet werden, z.B. bei Lehrlingen, die einen Förderantrag stellen müssen.
    • Es werden keine weiteren Stunden vermittelt, wenn die letzte Rechnung nicht bezahlt worden ist.
    • Die Rechnungen werden automatisch erstellt, aufgrund der Lehrer eingetragenen Stunden im Lernwerkstatt-Kalender.
    • Alle vereinbarten Termine müssen sofort im Lehrerkalender eingetragen werden bzw. sofort bei Absage gelöscht werden. Zur Abrechnung (Monatsende) müssen ausnahmslos alle vereinbarten Termine der Lernwerkstatt mitgeteilt oder in der Terminvereinbarung festgehalten werden.
    • Bei fehlerhaften Rechnungen sind die Lehrkräfte (Rechnungsabsender) selbst zu kontaktieren.
  1. Bezahlung
    • Die Lehrer beauftragen die Lernwerkstatt mit der Rechnungsversendung und unterstützen beim Mahnwesen sowie Geltendmachung ihrer Rechte als Lehrer/Trainer. Jedoch sind die selbständigen Nachhilfelehrer und Trainer selbst für die Geldeintreibung hauptverantwortlich.
    • Die Lernwerkstatt überweist das gesamte Entgelt nach Bezahlung der Kunden dem Nachhilfelehrer/Trainer.
    • Zahlungsfrist aller Rechnungen beträgt 14 Tage, sollte nichts Anderes auf der Rechnung angeführt sein.
  1. Mahnungen
    • Kundenrechnungen sowie Vermittlungsrechnungen sind nach 14 Tagen spätestens zu zahlen.
    • Mahnspesen betragen 10 € ab der ersten Mahnung (Zahlungsverzug 14 Tage + angemessene Nachfrist).
    • Des Weiteren werden 12 % Mahnspesen ab 2. Mahnung in Rechnung gestellt.
    • Die Lernwerkstatt unterstützt die Lehrer beim Eintreiben der Kundengelder, garantiert jedoch nicht dafür.
  1. Vermittlungsprovision
    • Der Lehrer erhält das gesamte Entgelt nach Zahlung der Kunden und muss nach Bezahlung, nach Erhalt einer Rechnung, eine dafür vorgesehene und vereinbarte Vermittlungsprovision (monatlich) abgeben.
    • Eine monatliche Pauschale für die erfolgreiche Vermittlung ist zu bezahlen, wenn ein bestimmtes Stundenausmaß im Monat erreicht wurde und der Lehrer nicht benachteiligt wird.
    • Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, ansonsten werden wie bei den Kunden Mahnspesen und Verzugszinsen berechnet.
    • Die Lernwerkstatt behält sich vor, bei Verstößen (nach Ermahnung) gegen die Vertragsbedingungen, dem Lehrer die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  1. Beendigung
    • Der Nachhilfelehrer wird auf unbestimmte Dauer für die angegebenen Schulfächer vermittelt.
    • Beidseitig kann jederzeit ohne Frist die Vermittlung kostenfrei beendet werden.
  1. Datenschutz
    • Der Nachhilfelehrer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (z.B. Foto, Name, Alter, Ausbildung, Geschlecht, Wohnort usw.) im Internet veröffentlicht werden kann, welche der Vermittlung dienlich sind.
    • Schüler-/Kundendaten werden bei Anfrage dem passenden Lehrer/Trainer mitgeteilt. Durch Anfrage/Beauftragung erklärt sich der Kunde eindeutig damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zur Erbringung der Wissensvermittlung weitergereicht werden dürfen.
    • Die Anfrage der Kunden berechtigt die Weitergabe sensibler Daten, um den Auftrag erfolgreich abschließen zu können.
  1. Geheimhaltung
    • Die Lehrer verschreiben sich der Geheimhaltung und werden personenbezogene Daten, die Privatsphäre sowie den Datenschutz der Schüler, Eltern, Firmen etc. beachten und mit Sorgfalt behandeln. Als selbständige Trainer sind diese mit dem Datenschutz und den geltenden Gesetzen vertraut.
    • Der Nachhilfelehrer und seine Mitarbeiter werden alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während und nach der Vertragslaufzeit geheim halten und keinesfalls an Dritte weitergeben.
  1. Reklamation/Beschwerden
    • Bei fehlerhaften Rechnungen wenden Sie sich an die beauftragten Nachhilfelehrer/Trainer.
    • Bei Fragen, Problemen oder Wünschen stehen wir jederzeit (kostenlos) unter office@lernwerkstatt.co.at zur Verfügung.
  1. Haftung
    • Die Lernwerkstatt haftet nur, wenn ein Schaden durch die Lernwerkstatt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Die Haftung von der Lernwerkstatt für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Selbständigkeit beinhaltet ein verantwortungsbewusstes Handeln sowie die Übernahme jeglicher Schadensfälle aufgrund von mangelhafter Sorgfalt.
    • Die Lernwerkstatt übernimmt keine Haftung für die Erfüllung vertraglicher und sonstiger Pflichten der Lehrer.
    • Die Lernwerkstatt kann keine Verfügbarkeit der Lehrer/Trainer garantieren.
    • Es besteht keine Haftung für den Erfolg der Nachhilfe. Wir bemühen uns natürlich stets.
    • Bzgl. Rückerstattung müssen Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Lehrer geltend gemacht werden.
  1. Gerichtsstand
    • Diese AGB und sämtliche weitere Vereinbarungen im Rahmen der Tätigkeit der Lernwerkstatt unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
    • Für sämtliche Streitigkeiten der Beauftragung ist das Gericht in Linz zuständig.